Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem der Dilba Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung mbh
Verstöße aufklären mithilfe eines Hinweisgebersystems
Uns als Unternehmen ist es wichtig, dass wir uns gesetzeskonform und entsprechend der
Unternehmensrichtlinien verhalten. Wir dulden keine Verstöße gegen geltende Gesetze
sowie gegen Unternehmensrichtlinien. Insbesondere ist davon jedes unerlaubte Verhalten
im Bereich des Datenschutzes, der Korruption und Bestechung, des Kartellrechts und des
Umweltschutzes erfasst.
Daher führen wir ab sofort gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein Hinweisgebersystem
ein, um Verstöße und Fehlverhalten im Unternehmen zu identifizieren und aufzuklären.
Dies ist wichtig für uns, da wir negative Konsequenzen für unser Unternehmen verhindern
und unsere Compliance stärken wollen.
Wir werden allen Hinweisen auf potenzielle und bereits vorgefallene Verletzungen von
Gesetzen nachgehen, versuchen den Verstoß aufzuklären und daraufhin
Folgemaßnahmen ergreifen, um Verstöße dieser Art für die Zukunft auszuschließen. Dies
alles geschieht entsprechend der Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes, des
Datenschutzes und des Arbeitsrechts.
Was ist ein Verstoß?
An das Hinweisgebersystem können strafbewehrte Verstöße, bußgeldbewehrte Verstöße
soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem
Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient und sonstige
Rechtsverstöße nach dem Bundes-, Landes oder EU-Recht gemeldet werden. Ein Verstoß
ist jedes Verhalten, dass vorsätzlich oder fahrlässig während der Ausübung der beruflichen
Tätigkeit für die Dilba Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung mbh herbeigeführt wird.
Bloße Beschwerden von Mitarbeitern oder Kunden, z. B. zu Produkten oder über
Streitigkeiten mit Kollegen sind keine Hinweise im Sinne des Hinweisgebersystems.
Solche Mitteilungen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten:
E-Mail: seidel@dilba.de ein
Wie können Sie Hinweise abgeben?
Wenn Sie Kenntnis über begründete Verdachtsmomente erhalten, ermutigen wir Sie diese
Informationen zu melden. Dazu steht Ihnen unser externer Partner für Datenschutz und
Compliance (dokuworks GmbH) mit einem vertraulichen und anonymisierten Verfahren zur
Verfügung, um auf mögliche schwerwiegende Vorfälle hinzuweisen.
Externer Partner (dokuworks GmbH):
Sven Berger, Selina Lauterbach
Hinweisgeber-E-Mail: hinweisgeber-dilba@doku.works
Telefonnummer: 0271/77237-60
Postanschrift: dokuworks GmbH, Birlenbacher Straße 20, 57078 Siegen
Wie sollten Hinweise aussehen?
Für eine gute Bearbeitung des Hinweises müssen bestimmte Informationen zu Erfassung des
Sachverhalts in der Meldung an das Hinweisgebersystem enthalten sein. Dazu zählt bei
welchem Unternehmen sich der Vorfall ereignet hat, wer des Verstoßes beschuldigt wird, was
Anlage 2: Information über das Hinweisgebersystem für Dritte
die Person getan hat, wann der Vorfall sich ereignet hat, wie dies konkret geschehen ist und
wo das Ganze passiert ist.
Im Nachhinein sollten Sie bestenfalls für weitere Fragen zur Verfügung stehen, damit der
Sachverhalt vollständig erfasst werden kann.
Durch die Meldung eines Hinweises entstehen dem Hinweisgeber weder Kosten noch erleidet
er arbeitsrechtliche Sanktionen oder anderweitige Konsequenzen. Es sollte jedoch beachtet
werden, dass bei klar erkenntlicher und vorsätzlicher Rufschädigung des Unternehmens
und/oder einzelner Personen, die Anonymisierung der Daten aufgehoben werden kann, um
dies zur Anzeige zur bringen.
Wie ist der Verfahrensablauf?
Nachdem Sie Ihre Meldung über unser Hinweisgebersystem abgegeben haben, werden wir
Ihnen innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung übersenden. Im Folgenden wird
die Prüfung des Sachverhalts vorgenommen. Ggf. ist es dazu erforderlich weitere Fragen mit
Ihnen zu klären, um den Fall vollständig zu erfassen. Unser Ziel ist die erfolgreiche Aufklärung
des Vorfalls. Dazu kann es unter anderem notwendig sein Mitarbeiter zu befragen und
Dokumente oder E-Mails zu sichten. Wenn der Fall aufgeklärt wurde, können Maßnahmen
eingeleitet werden, sodass ähnliche Vorfälle nicht wieder auftreten. Sie als Hinweisgeber
erhalten dann eine Rückmeldung zum Verfahren bzw. spätestens drei Monate nach Eingang
Ihrer Meldung.
Datenschutz
Wir verarbeiten alle Meldungen im Hinweisgebersystem gem. den Vorschriften der DSGVO.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Datenschutzhinweis zum Hinweisgebersystem
unter